Schuljahr 2021/22


Fotos © Foto Kirschner 2021 

1.a Klasse

Christine Haselsteiner (KV)

Margit Hörschläger

Daniela Gabauer


1.b Klasse

Barbara Fischer (KV)


2. Klasse

Doris Webinger (KV)

Beatrice Bernecker


3.a Klasse

Sandra Zoidl (KV)

Manuela Kraml


3.b Klasse

Ursula Pichler (KV)


4. Klasse

Astrid Felhofer (KV)

Daniela Gabauer



Fischer Barbara

ab 2022/23 Schulleiterin an der VS Heinrichsberg

 

Reischl Roswitha 

ab 2022/23 als Werklehrerin ausschließlich an der MS Ulrichsberg

 

Busch Johannes

ab 2022/23 berufliche Neuorientierung 



Foto: © Foto Kirschner 2021

Die VS Ulrichsberg hat im Schuljahr 2021/22 sechs Klassen:

1.a Klasse (Integrationsklasse)

1.b Klasse

2. Klasse 

3.a Klasse (Integrationsklasse)

3.b Klasse 

4. Klasse (Integrationsklasse)

 

Wir haben eine Schulische Tagesbetreuung mit 3 Gruppen.

 

Wir sind am Projekt TBuS (Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit) beteiligt.



07.07.2022 - Sporttag der Volksschule 

 

Trotz einsetzenden Regens verbrachten die Schülerinnen und Schüler einen spannenden Tag auf der Anlage der Sportunion Ulrichsberg. Genutzt wurden der Fußballplatz, die Stockschützenhalle, der Tennisplatz und der Beachvolleyballplatz.

Wir bedanken uns bei allen Helfern für das Betreuen der Stationen.

Wir bedanken uns auch bei der Bäckerei Bindl für das Gratis-Eis.

 

Link zu den Fotos des Sporttages!


Ehrungen zum Schulschluss

 

Link zu den Fotos der Ehrungen!


Wandertag der 1.b und der 3. Klassen nach Aigen-Schlägl am 04.07.2022

     

 Link zu den Fotos vom Ausflug!


Ausflug ins Stift Schlägl

 

Wir, die 4. Klasse, sind am Montag, 27.06.2022 mit dem Postbus ins Stift Schlägl gefahren. Dort hat uns unser alter Religionslehrer Herr Vitus erwartet. Übrigens: Herr Vitus ist auch Pfarrer, deshalb kennt er sich im Stift auch so gut aus. Er hat mit uns eine Führung durchs Stift und die Stiftskirche gemacht. Wir durften dabei sogar in Räume gehen, in die sonst kein Besucher gehen darf. Auf jeden Fall hat es wahnsinnig Spaß gemacht. Am Ende der Führung haben wir von Herrn Vitus noch verschiedene Kuchen bekommen und uns bei ihm mit Schokolade mit unseren Unterschriften bedankt. Schlussendlich sind wir bei heißem Wetter zu Fuß nach Ulrichsberg gewandert und machten auch einen kurzen Zwischenstopp in der Michö.

(Sophie Studener, Schülerin 4. Klasse)

 

Link zu den Fotos vom Stiftsbesuch!


Informationen zu COVID-19-Impfprogramm für Kinder und Jugendliche

 

Die Experten des Nationalen Impfgremiums sind sich einig, dass der Schlüssel für einen dauerhaft sicheren Schulbetrieb in der Impfung der Kinder und Jugendlichen liegt. Das Land Oberösterreich hat daher ein Paket geschnürt, um möglichst allen Schülerinnen und Schülern eine einfache und unbürokratische Möglichkeit für die Inanspruchnahme der COVID-19- Impfung zu ermöglichen.

 

Folgende Angebote werden zu Beginn des kommenden Schuljahres zur Verfügung stehen:

Impfaktionen mittels Impfbus

Das Land Oberösterreich hat für die Impfung von Kindern und Jugendlichen einen eigenen Impfbus organisiert, der voraussichtlich ab 21.;9.2;22 für die Dauer von vier Wochen an den größeren Schulzentren des Landes Halt machen wird. Standorte und Zeiten werden noch gesondert bekannt gegeben.

Impfberatung an den Schulen

An den Schulen stehen die Schulärztinnen und Schulärzte für allgemeine Informationen zur COVID-19-Impfung zur Verfügung und beraten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch bei den schulärztlichen Untersuchungen bezüglich der für Kinder und Jugendliche empfohlenen Impfungen. Schulen ohne eigenen Schularzt bzw. ohne eigene Schulärztin können über die Gemeinden entsprechende Impfberatungsärztinnen und Impfberatungsärzte anfordern.

Weitere Möglichkeiten für die COVID-()-Schutzimpfung

Neben den speziell für die Schulen konzipierten Impfmöglichkeiten stehen natürlich auch die bisherigen Angebote, z.B. bei den Hausärztinnen und Hausärzten oder in den Landes-Impfzentren, zur Verfügung. Alle Information dazu finden Sie unter: https://corona.ooe.gv.at/impfangebote.htm

 

Da die COVID-19-Impfung eine persönliche und freie Entscheidung jedes einzelnen Schülers/jeder einzelnen Schülerin bzw. deren Erziehungsberechtigten ist, ist es besonders wichtig, dass allen die Möglichkeit geboten wird, sich vorab bestens zu informieren!

Ich darf abschließend auf die aktuellen Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums für Kinder und Jugendliche verweisen. Die Experten aus dem Gesundheitsbereich empfehlen im Hinblick auf den Schulbeginn im Herbst: Die COVID-19-Impfung ist für alle Kinder und Jugendlichen ab 5 Jahren empfohlen. Die für Kinder und Jugendliche zugelassenen Impfstoffe sind sicher und hoch effektiv. Die Grundimmunisierung soll aus drei Impfungen in einem 2+1 Schema (2 initiale Impfungen und eine 3. Impfung nach 6 Monaten) erfolgen. Eine 3. Impfung ist für den bestmöglichen und langfristigen Impfschutz inkl. einem Schutz vor schweren Verläufen notwendig.

Diese 3. Impfung soll ab 6 Monate nach der 2. Impfung, spätestens zu Schulbeginn vor den Infektionswellen im Spätsommer/Herbst 2022 erfolgen.

 

Freundliche Grüße

 

Der Bildungsdirektor

HR Mag. Dr. Alfred Klampfer, B.A.


***** Sternwanderung *****

 

Alle Jahre wieder ist die Sternwanderung ein Fixpunkt und ein absolutes Highlight für uns.
An diesem Tag kommen alle Schülerinnen und Schüler zu Fuß zur Schule. Sie werden dabei von den Lehrerinnen abgeholt und dann wird gemeinsam zur Schule gegangen. Das ist für unsere Kinder ein echtes Erlebnis.

Die Logistik (und da steckt wirklich viel Arbeit dahinter) erledigt  dankenswerterweise Sandra Zoidl, die die Gruppen und die Strecken perfekt  zusammenstellt.

Außerdem danken wir allen pensionierten Personen, die uns an diesem Tag helfen, dass alle Schülerinnen und Schüler sicher in der Schule ankommen.

 

Link zu den Fotos: Sternwanderung


Kooperationsprojekt mit Tschechien

 

Im Zuge unseres Borderwalk Projektes im Schuljahr 2021/22 durfte die 3b Klasse eine Nacht im Ereignishaus Holzschlag verbringen. Gemeinsam mit den tschechischen Kindern der VS Oberplan genossen wir die Zeit mitten im Böhmerwald. Lustige Spiele im Wald und spannende Aktionen wie Bäume fällen, schnitzen und das Grillen am Lagerfeuer machten diese Exkursion zu einem ganz besonderen Erlebnis.

(Ursula Pichler, Klassenlehrerin)

 

Weitere Informationen zum Projekt: Borderwalk

 

Link zu den Fotos des Projekts!


Europa im Jahr 2050?

 

So mancher wird sich fragen, wie Europa einmal in Zukunft aussehen wird. Die Volksschule Ulrichsberg hat sich genau diesem Thema in der unverbindlichen Übung Tschechisch gewidmet. Der internationale Wettbewerb Europa 2050 – Europa, in dem ich leben möchte, lädt die Schüler*innen aller Altersstufen ein, sich kreativ mit diesem Thema auseinander zu setzen.

Unter dem Titel „Evropa v roce 2050“ gestalteten die beiden Tschechischgruppen der VS Ulrichsberg eine Zeitung, in der sie ihre Vorstellungen über ein friedliches Zusammenleben im Europa ausdrückten. Anja, eine sechsjährige Erstklasslerin, zeichnete einen Berg voller Liebe, um mehr Frieden in einer Welt von morgen zu haben. Sophie (7 Jahre), Valentina (9 Jahre), Anna (9 Jahre) und Amelie (10 Jahre) wollen einmal in einem komfortablen Haus mit vielem technischen Schnickschnack wohnen. Für Lina (9 Jahre) kommt der Umweltgedanke hinzu. Sie stellt sich vor, dass sie einmal in einem vollkommen recycelten Haus wohnen wird. Die Jungs gingen es sehr technisch an. Samuel (8 Jahre) zeichnete ein großes allradbetriebenes Auto, Finn (8 Jahre) kreierte eine hochmoderne Stadt, Philipp (7 Jahre) kombinierte Technik mit Natur und zeichnete einen großen Bildschirm inmitten der Natur und Roland (8 Jahre) ging es sehr futuristisch an und stellte sich ein Vulkanlabor vor.

Der Sprachförderin, Mag. Isabella Übermasser, ist es dabei wichtig, die Kinder für die tschechische Sprache und Kultur zu begeistern, damit die Kinder früh eine gute Nachbarschaft zu Tschechien entwickeln und pflegen können. Ob die Kinder auch einen Preis gewonnen haben, werden wir im kommenden Herbst 2022 sehen.

(Mag. Isabella Übermasser)

 

Bericht in der Tips Rohrbach



Löwenzahnfest

 

Die 1.a und die 1.b Klasse feierten am 06.05.2022 ihr "Löwenzahnfest".

Seit Beginn der Corona-Pandemie durften uns Eltern und andere schulfremde Personen nur sehr eingeschränkt (z. B. bei Schitagen) bei Projekten und Schulveranstaltungen unterstützen. Um so mehr freut es uns, dass wir nun mit Elternbeteiligung unser Löwenzahn-Fest durchführen konnten.

Früher gab es Buchstabenfeste, Buchstabentage mit verschiedenen Stationen, ein Frühstück mit Brezel, gemeinsames Kochen und Essen, Lesenächte, Basteltage, Lespatenschaften, Musikworkshops, … dabei haben uns immer wieder Eltern, pensionierte LehrerInnen, Goldhaubenfrauen, die Musikkapelle, … mit viel Idealismus und Einfühlungsvermögen unterstützt.

Kinder und Erwachsene hatten gleichermaßen Freude bei den gemeinsamen Aktivitäten.

 

Wir freuen uns, dass nun ein Stück Normalität in unseren Schulalltag zurückkehren darf und wünschen uns viele schöne, ereignisreiche Schultage.

Das Video dazu stellte uns dankenswerterweise Herr Haselsteiner zur Verfügung. 

(Christine Haselsteiner, 1.a Klasse)



Hallo Auto!

 

 "Hallo Auto!" wurde für 8- bis 9-jährige Volksschüler entwickelt. In diesem Alter kann sich so gut wie keiner vorstellen, wie lange es dauert, bis ein Auto zum Stillstand kommt - ein gefährliches Unwissen. Dem begegnet diese von der Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und dem Land Oberösterreich unterstützte Aktion auf spielerische Weise: Die Kinder laufen miteinander um die Wette und sollen dabei plötzlich stehen bleiben. Schon diese Übung zeigt, wie schwer das Bremsen ist.Später schätzen sie den Anhalteweg eines Autos bei Tempo 50 und müssen feststellen, wie leicht man sich dabei irren kann. Anschließend dürfen die Kinder selbst den Wagen zum Stehen bringen. Dazu wird ein Fahrzeug mit einer Doppelbremsanlage eingesetzt. Die Kinder sitzen neben dem Fahrer gesichert in einem Kindersitz und führen - völlig ohne Gefahr - unter Anleitung eine Vollbremsung durch. Diese Erfahrung soll dazu beitragen, dass sich die Kinder viel vorsichtiger im Straßenverkehr bewegen

(© https://www.oeamtc.at/news/oberoesterreich/hallo-auto-die-verkehrserziehungsaktion-des-oeamtc-16181998

An unserer Schule nahmen an dieser Aktion die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen teil.

 

 Link zu den Fotos der 3.a Klasse und Link zu den Fotos der 3. b Klasse!


Buchzeit

 

Zeit für ein Buch nahmen wir uns am Donnerstag, 05.05.2022. Eine Stunde lang etwas vorgelesen bekommen, gespannt oder entspannt zuhören, mitmachen - das waren die Aufgaben für die altersgemischten Gruppen, die jeweils eine Lehrerin besuchten, die ihnen ein Buch vorstellte.


 

Link zu weiteren Fotos!

Entdecke Rohrbach

 

Dieser Aufforderung kamen am 03.05.2022 die Schülerinnen und Schüler der 3.a und 3.b Klasse nach. Ganz umweltbewusst fuhren sie mit dem öffentlichen Bus nach Rohrbach und genossen in der Bezirkshauptstadt eine Führung. Obwohl alle Kinderr bereits mindestens einmal in Rohrbach waren, gab es doch tatsächlich Neues zu entdeckten, das sie davor noch nicht kannten.



Schnuppertag für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger

 

Wir haben uns sehr gefreut, dass dieser wichtige Tag heuer endlich wieder stattfinden konnte. Und auch auf Seiten der zukünftigen Schülerinnen und Schüler war die Freude groß, dass sie einen Vormittag bei uns in der Schule verbringen durften.

Wir freuen uns schon sehr, wenn sie dann im Herbst als "Erstklassler" tatsächlich bei uns sind. 



Bücher für die Schulbibliothek

 

Als Vertreter des Gemeindevorstandes überreichte uns Herbert Krenn zehn Bücher für unsere Schulbibliothek.

Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse nahmen sie entgegen und bedankten sich im Namen aller.  


Sieger des Zeichenwettbewerbs

 

Als Sieger des Zeichenwettbewerbs wurde für die Grundstufe 1 (1. und 2. Klasse) Finn Ortner ausgewählt und in der Grundstufe 2 (3. und 4. Klasse) gewann Sarah Lindorfer.

Wir gratulieren!


Quaxi und Co

 

Das Umweltbewusstsein von Kindesbeinen an Schulen – das ist die Idee hinter dem Projekt „Quaxi“, das vom BAV Rohrbach durchgeführt wird. Die Abfallberater Lisa Oberpeilsteiner und Hannes Sonnleitner waren in den beiden ersten Klassen und der 2. Klasse zu Gast, um den SchülerInnen anhand eines Spiels die richtige Mülltrennung zu lehren.
Mit Hilfe einer Mülltrennspieldecke wurden den Kindern die Themen Abfalltrennung und Umweltschutz näher gebracht. Diese Decke zeigt einen wunderschönen Seerosenteich, der zu Beginn des Spiels leider stark verschmutzt ist. Die Seerosen blühen nicht mehr, Quaxi und seine Freunde können den Teich nicht mehr bewohnen und sind daher sehr traurig.
Die Kinder wollten dem Frosch Quaxi natürlich sofort helfen. Ausgerüstet mit Arbeitshandschuhen und einem Greifer holten sie einen großen Berg Abfall aus dem Teich und trennten diesen sofort richtig. Am Schluss wurde aus dem schmutzigen Tümpel ein Seerosenparadies für Quaxi und seine Freunde. 

Vielen Dank an Frau Oberpeilsteiner und Herrn Sonnleitner für den lehrreichen und hoffentlich nachhaltigen Vormittag!

(Barbara Fischer, Klassenlehrerin 1.b)



07.04.2022 - Feuerwehrtag

 

Besichtigung des Zeughauses und Räumungsübung in der Schule


HUI STATT PFUI - Flurreinigung 2022

 

Die landesweite Anti-Littering-Kampagne „Hui statt Pfui“ der OÖ Umwelt Profis wird auch 2022 weitergeführt. Mit Abstand und unter Einhaltung der Corona-Regeln sind viele auch heuer wieder für die Umwelt unterwegs und machen mit, um achtlos weggeworfenen Abfall entlang von Straßen, Bächen und öffentlichen Grünflächen einzusammeln und fachgerecht entsorgen zu lassen.

Umweltschutz und eine saubere Landschaft sind auch für alle Schülerinnen und Schüler wichtige Werte und so helfen wir mit und machen Ulrichsberg gemeinsam noch ein Stückchen sauberer.

 

Weitere Informationen: https://huistattpfui.at/



Schwimmtraining für alle Klassen mit Michael Hofer


Pausenchefs

 

Die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse kümmern sich darum, dass nach der Bewegten Pause alle Pausenspiele wieder an ihren richtigen Platz kommen und dass nichts verloren geht.

Die Pausenchefs dieser 4. Klasse sind besonders aufmerksam, ordentlich und gewissenhaft.

Herzlichen Dank, dass wir uns so auf euch verlassen können!



Autorenlesung "Die verschwundene Totenmaske" in Schwarzenberg am Böhmerwald

 

Das grenzübergreifende Kinder- und Jugendbuchprojekt „Die verschwundene Totenmaske“ von Stefan Gemmel und Monika Süß wurde am 31.03.2022 den Schülerinnen und Schülern der 4. Klasse in Form einer Autorenlesung vorgestellt.
Den Projektgemeinden Neureichenau und Schwarzenberg ist es ein großes Anliegen, den Schülerinnen und Schülern der Region ein bedeutendes Stück Heimat- und Literaturgeschichte verpackt in ein spannendes altersgerechtes Buch näher zu bringen.

Zur Freude aller Kinder wurde vom Veranstalter auch auf das leibliche Wohl sehr gut geschaut.

Außerdem durften sich die Schülerinnen und Schüler exklusiv das Stiftermuseum anschauen. 

 

Dass dieser Klassenausflug mir einer Übernachtung in einem Museum etwas ganz Besonderes werden wird, das hatte sich Peter schon gedacht.  Doch was dann passiert, hätte er sich nicht träumen lassen: Eine Totenmaske verschwindet, ein Sturm spült ihnen weitere Gäste ins Museum und vor allem ist da ein mysteriöser Fremder, der um das Gebäude streicht. Für Peter und seine Freunde ist es eine echte Herausforderung, das Rätsel und die Totenmaske zu lösen. Gemeinsam mit den anderen Besuchern, den fremden und den bekannten, finden sie sich in einem Abenteuer wieder, das sie nie vergessen werden. (Klappentext: Die verschwundene Totenmaske)



Bilder von den Wintersporttagen


Besuch des Gemeindeamtes

 

Im Sachunterricht der 3. Klassen wird Heimatkundeunterricht groß geschrieben. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler auch sehr viel über ihren Heimatort lernen. Dazu ist es auch wichtig, zu wissen, wie die Marktgemeinde Ulrichsberg verwaltet wird, wer sich um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kümmert und was die Aufgaben der Gemeindepolitik sind. Deshalb besuchten die Schülerinnen und Schüler der 3.a und der 3.b Klasse das Gemeindeamt und den Bürgermeister, um alle Antworten auf ihre Fragen aus erster Hand zu bekommen.  



 

 

Sichere Schule – der Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22

 

 

Mit Montag, 25. April 2022, wird ein weiterer Schritt in Richtung eines normalen Schulbetriebs gesetzt:

Für alle Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.

Auch für das gesamte Personal und für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.

Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bleibt bestehen.

Ein PCR-Test pro Woche für alle Schüler/innen wird fortgesetzt. 

 

Aktueller Erlass zum Schulbetrieb: Erlass zum Schulbetrieb ab dem 25. April 2022 (vom 22. April 2022)


 

Sichere Schule – der Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22

 

 

Ab dem 19. April gilt in weiten Teilen ein normaler Schulbetrieb.

Schülerinnen und Schüler haben außerhalb der Klassen- und Gruppenräume eine Maske (bis zur 8. Schulstufe MNS, ab der 9. Schulstufe FFP2-Maske) zu tragen.

Alle externen Personen sowie nicht geimpftes oder nicht genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal haben in allen Schulen und vom Bund erhaltenen Schülerheimen im gesamten Schul- oder Internatsgebäude eine FFP2-Maske zu tragen.

Der verpflichtende tägliche Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr entfällt für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für Schüler/innen. Das bedeutet, dass auch der Covid-Ninja-Pass nach den Osterferien nicht mehr eingesetzt wird.

Die Schüler/innen müssen zumindest einen PCR-Test pro Woche erbringen. Zusätzliche Antigentests können weiterhin nach Bedarf durchgeführt werden – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt. Nehmen Schüler/innen nicht an der PCR-Testung an der Schule teil, jedoch am Unterricht, so müssen sie ein PCR-Testergebnis spätestens am darauffolgenden Tag vorlegen.

 

Aktueller Erlass zum Schulbetrieb: Erlass zum Schulbetrieb ab dem 19. April 2022 (vom 7. April 2022)


Schulassistenz 2022/23

 

Die Volksschule sucht ab dem Schuljahr 2022/23 (mit Schulbeginn 12.09.2022) eine Schulassistenz (m/w).

Das Stundenausmaß steht noch nicht fest, ist aber im Bereich von ca. 10-15 Stunden und könnte auch z.B. an 3 Tagen abgewickelt werden.

Die Arbeitszeit bewegt sich zwischen 07.25 und 12.20 Uhr.

Die Aufgabe der Schulassistenz ist die Begleitung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen im Schulalltag.

Der Arbeitgeber ist das Diakonie Zentrum Spattstraße in Linz (https://www.diakonie.at/unsere-angebote-und-einrichtungen/schulassistenz-oberoesterreich).

Bei Interesse bitte in der Direktion melden!


 

Sichere Schule – der Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22

 

 

Mit Montag, 28. Februar 2022, gilt:

Präsenzpflicht an Schulen für alle Schülerinnen und Schüler. Möglichkeiten für Risikogruppen entnehmen Sie bitte dem Erlass.

Bei Vorliegen von bestätigten Verdachtsfällen werden nicht mehr automatisch ganze Klassen auf Distance Learning umgestellt. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, dass die Bildungsdirektion eine entsprechende Verordnung erlässt. Auch kann bei entsprechender Risikolage schulautonom für einen begrenzten Zeitraum eine Maskenpflicht für einzelne Klassen verfügt werden.

Externe Personen können wieder an die Schule kommen (Unterrichtsprojekte, Vorführungen,...)

Mit Samstag, 5. März 2022, entfällt die FFP2-Masken-Pflicht für geimpftes und genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie externe Personen in Klassen- und Gruppenräumen sowie in Lehrer/innen-/Konferenzzimmern. In den allgemein zugänglichen Bereichen des Schulgebäudes, in denen es zu Gedränge und starker Durchmischung kommt (zum Beispiel Gängen) gilt weiterhin FFP2-Masken-Pflicht. Diese Bestimmungen gelten auch für das Internatspersonal.

 

Aktueller Erlass zum Schulbetrieb:

Erlass zum Schulbetrieb ab dem 28. Februar 2022 (24. Februar 2022) (PDF, 100 KB)


 

Sichere Schule – der Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22

 

 

 

Ab Montag, 21. Februar 2022,

- fällt auch die Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler in der gesamten Sekundarstufe am Sitzplatz (außerhalb der Klasse bleibt sie erhalten).

- Schulveranstaltungen sind unter bestimmten Voraussetzungen (wie zum Beispiel Präventionskonzept, Einhaltung der Vorgaben der besuchten Betreiber, Mitnahme von Antigentests zur kurzfristigen Testung am Veranstaltungsort) möglich.

- Für Lehrkräfte sowie für das Verwaltungspersonal bleibt der MNS (in Form einer FFP2-Maske) an den Schulen bis auf Weiteres verpflichtend.

- Alle nicht von den aktuellen Änderungen umfassten, im Rahmen der Sicherheitsphase geltenden Maßnahmen (siehe Erlässe vom 16. November 2021 und  7. Jänner 2022) bleiben bestehen.

Weitere Schritte werden hier sukzessive bekanntgegeben.

 

Website des Bundesministeriums: BMBWF


01.03.2022 - Fasching in der Schule

 

Endlich wieder ein bisschen feiern, endlich wieder ein bisschen ausgelassen sein! Dieser Tag tat allen gut!

Wir bedanken uns beim Elternverein für die Krapfen und bei der Musikkapelle Ulrichsberg für die Begleitung beim Faschingszug.

Fotos sind unter folgendem Link abrufbar: Faschingsfotos_2021/22

 

 

 


 

Ergänzungen zum Erlass vom 2. Februar 2022

 

Abweichend von den Bestimmungen gemäß Erlass des BMBWF vom 2. Februar 2022 (BMBWF 2022-0.081.015) werden folgende Änderungen bekannt gegeben:

1 Entfall der MNS-Pflicht während des Unterrichts in der Primarstufe

• Ab Montag, 14. Februar 2022 existiert keine MNS-Pflicht für Schüler/innen bis einschließlich der 4. Schulstufe mehr, solange sie sich am Sitzplatz aufhalten. - Die MNS-Pflicht abseits des Sitzplatzes (z.B. während der Pausen bzw. im Schulgebäude) bleibt weiterhin aufrecht. - Auch für Lehrkräfte sowie das Verwaltungspersonal bleibt die MNS-Pflicht an den Schulen bis auf Weiteres aufrecht.

2 Aufnahmsverfahren

2.1 Schulreife-Feststellung

• Kinder, die sich zur Schulreife-Feststellung in der Schule aufhalten, gelten als Schüler/innen der Primarstufe. - Es besteht für diese Kinder somit keine MNS-Pflicht während der Feststellung der Schulreife. - Beim Eintritt in das Schulgebäude, am Gang usw. haben auch diese Kinder MNS zu tragen.

• Für Begleitpersonen/Erziehungsberechtigte gilt die 3-G-Regel und MNS-Pflicht im gesamten Gebäude.

2.2 Aufnahme in eine andere Schulart

• Die in der Aufnahmsverfahrensverordnung festgelegten Termine und Fristen bleiben aufrecht.

• Eignungsprüfungen, die zur Aufnahme in bestimmte Schulen vorgesehen sind (z. B. Schulen mit Sport- oder musischem Schwerpunkt, BAfEP/BASOP), finden unter Berücksichtigung folgender Punkte statt:

− Sie sind zeitlich zu strecken und einzeln bzw. in kleinen Gruppen abzuhalten.

− Es gilt grundsätzlich die Verpflichtung, einen MNS zu tragen. Davon kann kurzfristig abgegangen werden, wenn dies für das Aufnahmeverfahren erforderlich ist (z.B. beim Vorspiel mit einem Blasinstrument)

− Die Gruppengröße hat sich an den räumlichen Gegebenheiten zu orientieren d.h. entsprechende Abstände zwischen den Schüler/inne/n sind einzuhalten:

beim Singen und Musizieren ist ein erhöhter Sicherheitsabstand von zwei Metern,

in Bewegung Sport ist ein Sicherheitsabstand von einem Meter anzustreben.

− Die Gruppen sollten nach Möglichkeit homogen gestaltet werden, d.h. es sollten die Schüler/innen jeweils einer „Zubringerschule“ in einem oder mehreren Testblöcken zusammengefasst werden.

• Für Eignungsprüfungen für Sportschwerpunktschulen gilt darüber hinaus, dass

− die Schüler/innen, die die Eignungsprüfung absolvieren, in der Turnhalle vom Tragen einer Maske (MNS oder FFP2-Maske) befreit sind.

− die Turnsaalkapazitäten bis in den späten Nachmittag hinein zu nutzen sind, um die Bildung von möglichst kleinen Gruppen zu ermöglichen.

− MNS- oder FFP2-Maskenpflicht für Prüfer/innen und Helfer/innen besteht.

− keine Begleitpersonen der Schüler/innen bei den Prüfungen anwesend sein dürfen.

• Auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen ist zu achten. Menschenansammlungen sind zu vermeiden.

Alle weiteren Bestimmungen gemäß Erlässe des BMBWF vom 2. Februar 2022 (BMBWF 2022- 0.081.015) und 7. Jänner 2022 (BMBWF 2022-0.011.043) sind nach wie vor aufrecht.

Sollten in den nächsten Wochen weitere Änderungen möglich sein, so werden diese in einem Folgeerlass bekannt gegeben.


 

Erlass des BMBWF 2022-0.081.015 vom 2. Februar 2022 - Informationen zum Schulbetrieb ab 7. Februar 2022 – Rückkehr zur Normalität

 

Ab 7. Februar 2022 werden auch im Schulbereich stufenweise Schritte gesetzt, mit denen nach und nach wieder Normalität im Schulalltag einkehren soll. Oberstes Ziel ist es jedenfalls weiterhin, einen geregelten Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Deshalb können diese Schritte nur in Abstimmung mit den befassten Expertinnen und Experten der GECKO und der Corona-Kommission und gemäß der Entwicklung des Infektionsgeschehens gesetzt werden.

Abweichend von den Bestimmungen gemäß Erlass des BMBWF vom 7. Jänner 2022 (BMBWF 2022-0.011.043) werden folgende Änderungen bekannt gegeben:

Entfall der Maskenpflicht in Bewegung und Sport

Ab Montag, 7. Februar 2022 wird die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler aller Schultypen in Bewegung und Sport aufgehoben.

• Kontaktsportarten sollen möglichst vermieden werden.

• Es ist auf eine gute Durchlüftung der Räume vor und nach jeder Unterrichtsstunde zu achten.

• Für Lehrpersonal bleibt die Maskenpflicht (FFP2-Maske) aufrecht.

Vorgangsweise bei Auftreten von Corona-Fällen

• Treten in einer Klasse bei den Schüler/innen zwei PCR-bestätigte Corona-Fälle innerhalb von drei Tagen auf, kann die Klasse durch eine Verordnung der Bildungsdirektion in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde zeitlich befristet (fünf Kalendertage) auf Distance Learning umgestellt werden. Die Schüler/innen der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen-Schnelltests. Dies dient der Kontrolle und einer sicheren Rückkehr in den Präsenzunterricht nach Ende des Distance Learnings. Bei der Feststellung der PCR-bestätigten Corona-Fälle unter Schüler/inne/n werden jene genesenen Schüler/innen, die innerhalb der vorgesehenen Frist für den Genesenstatus liegen, nicht eingerechnet.

• Eine Durchmischung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Klassen (z.B. im Sprach-, Religions- oder auch Sportunterricht) ist weiterhin möglich.

Alle weiteren Bestimmungen gemäß Erlass des BMBWF vom 7. Jänner 2022 (BMBWF 2022- 0.011.043) sind weiterhin aufrecht. Sollten in den nächsten Wochen weitere Lockerungen möglich sein, so werden diese in einem Folgeerlass bekannt gegeben.

 

Weiterführende Informationen: Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                          Informationen zum Schulbetrieb ab 7. Februar 2022 – Rückkehr zur Normalität


Halleluja, die Heiligen drei Kini san do!

 

Da wir in der ersten Jännerwoche nicht in der Schule waren, konnten uns die Sternsinger dort auch nicht besuchen. Dank der vierten Klasse legte aber eine ganz besondere Gruppe einen, wenn auch nur sehr kurzen Halt vor der Schule ein: Unsere Heiligen drei Könige aus Schnee!


 

Sichere Schule – der Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22

Schulbetrieb ab 10. Jänner 2022 – die Sicherheitsphase wird weitergeführt.

 

 

Um den Präsenzbetrieb als Konstante erhalten zu können, wird die Sicherheitsphase bis Montag, 28. Februar 2022 verlängert.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 

Der Stundenplan bleibt aufrecht.

Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (zum Beispiel im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance-Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.

Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schriftliche Leistungsfeststellungen wie Schularbeiten oder Tests können nach Einschätzung der Lehrpersonen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen stattfinden. Schüler/innen, die während der Sicherheitsphase freigestellt sind, können tageweise in Präsenz erscheinen.

Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen (Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS; Sekundarstufe 2 (inklusive PTS): FFP2-Maske). Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.

Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inklusive den Klassen- und Gruppenräumen.

KEINE Maskenpflicht im Freien aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen (bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen).

Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht: Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler (Kombination PCR- und Antigentest)  

 

Details sowie weitere Regelungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Erlass.

 

Weiterführende Informationen: Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung
 
                                                         Erlass zum Schulbetrieb ab 10.01.2022

                                                          PCR-Test


 

Regelungen für den bundesweiten Schulbetrieb ab 22. November 2021

 

 

Die Bundesregierung hat am 19. November 2021 unter anderem einen bundesweiten Lockdown für die kommenden Wochen – geltend ab Montag, 22. November 2021, verlautbart. Auch im Schulbetrieb werden die Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb intensiviert.

Weitere Informationen dazu: https://www.bmbwf.gv.at/sichereschule.html

Aktueller Erlass zum Schulbetrieb ab 22. November 2021: https://www.bmbwf.gv.at/erlass.pdf


 

Schule für die, die sie brauchen - Maßnahmen für den Schulbetrieb in Oberösterreich und Salzburg ab Montag, 22. November 2021

 

Wien, 18. November 2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter!

 

Die Pandemie verlangt Einschränkungen in allen Lebensbereichen. Fest steht: Die Schule bleibt für einen unter diesen Umständen angebrachten Schulbetrieb offen. Aus epidemiologischer Sicht ist festzuhalten, dass nirgends so systematisch getestet wird wie in den Schulen.

 

Folgende Maßnahmen sind zu beachten:

• Der Stundenplan bleibt aufrecht.

• Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. 
   Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.

• Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete
   bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (z.B. im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes
   Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.

• Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Eigeninitiative am
   Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schularbeiten und Tests sollten während des

   Lockdowns vermieden werden.

 

Für Schülerinnen und Schüler:

• Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.

• Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS

• Sekundarstufe 2 (inkl. PTS): FFP2-Maske

• Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.

• Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt bis zum Ende des Lockdowns aufrecht.

• Einheitliche Quarantäneregeln in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt,

   hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten

   Antigentest anzuordnen.

 

Für Lehr- und Verwaltungspersonal:

FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.

 

Dieses Schreiben ist als Erstinformation gedacht. Die weiterführende Verordnung und der Erlass, in dem weitere Details geklärt werden, sind in Vorbereitung und werden so schnell wie möglich nachgereicht.

 

Heinz Faßmann

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung


Erhöhung der Tarife für die Schulausspeisung

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16. Dezember 2021 einstimmig eine Erhöhung der Tarife der Schulausspeisung beschlossen. Für Schülerinnen und Schüler erhöht sich der Preis pro Essen von 2,60 € auf 2,80 €.

Die Änderung tritt mit zweitem Semester des Schuljahres 2021/2022 in Kraft.

 

Informationen zur Nachmittagsbetreuung der VS Ulrichsberg: Schülergarten


NEUE TELEFONNUMMER der VS Ulrichsberg

 

Direktion 07288 703741

Konferenzzimmer 07288 703742


Vorlesetag in der SHS Ulrichsberg

  

„Österreich liest. Treffpunkt Bibliothek“, das größte Literaturfestival Österreichs, fand von 18. bis 24. Oktober 2021 statt. Zu diesem Anlass organisierte Schulbibliothekarin Heidi Linecker mit der 2. Klasse der MS Ulrichsberg einen Vorlesetag für die Erstklässler:innen unserer Schule.

Das Vorlesen selbst zu etwas Selbstverständlichem im Tagesablauf zu machen, gehört in vielen Familien nicht mehr zum Alltag. Eine gute Möglichkeit, Kindern das Lesen nahe zu bringen, ist das Vorlesen. Der Vorlesetag machte allen Beteiligten Spaß, regte die Phantasie an und weckte bei den Erstklässler:innen die Lust aufs Lesenlernen. 

Barbara Fischer, 1.b Klasse



Schuleinschreibung für die Schulanfänger 2022/23

 

Im Schuljahr 2022/23 beginnt für Kinder, die zwischen 01.09.20215 und 31.08.2016 geboren sind,  die allgemeine Schulpflicht. 

Deshalb müssen sie in der Schule eingeschrieben werden. Das findet in zwei Teilen statt.

Die administrative Einschreibung dient der Erfassung aller relevanten Daten des Kindes und wird bei uns bis spätestens 19.11.2021durchgeführt. Dazu genügt es einmal, alle per Post zugeschickten Formulare auszufüllen und in der Schule persönlich abzugeben, per Post oder per E-Mail zu schicken.

Bei der pädagogischen Einschreibung im Frühjahr 2022 (Sie werden zeitgerecht dazu eingeladen) kommen Sie dann bitte mit Ihrem Kind und allen dafür notwendigen Dokumenten in die Schule. Wir werden Ihr Kind eingehend begutachten (Schuleingangsscreening und MIKA-O) und alle Daten mit den von Ihnen mitgebrachten Dokumenten abgleichen.

Gesetzliche Bestimmungen:

Schulpflichtgesetz

§ 1. (1) Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht nach Maßgabe dieses Abschnittes. 

§ 2. (1) Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September.

(2) Wenn die Geburt des Kindes vor dem gemäß dem Mutter-Kind-Pass als Tag der Geburt festgestellten Tag erfolgte, dann tritt für die Bestimmung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht auf Wunsch der Erziehungsberechtigten dieser Tag an die Stelle des Tages der Geburt. Ein derartiger Wunsch ist im Zuge der Schülereinschreibung (§ 6 Abs. 1) unter gleichzeitiger Vorlage des Mutter-Kind-Passes vorzubringen. Der Schulleiter oder die Schulleiterin hat den sich daraus ergebenden Beginn der allgemeinen Schulpflicht den Erziehungsberechtigten schriftlich zu bestätigen und die zuständige Bildungsdirektion hievon zu verständigen.

§ 6. (1) Die schulpflichtig gewordenen Kinder sind von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zur Schülereinschreibung bei jener Volksschule anzumelden, die sie besuchen sollen. Hiebei sind die Kinder persönlich vorzustellen.

(2) Die Aufnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder in die Volksschule hat in der Regel auf Grund der Schülereinschreibung für den Anfang des folgenden Schuljahres zu erfolgen.

(2a) Die Aufnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder, die schulreif sind, hat in die erste Schulstufe zu erfolgen.

(2b) Schulreif ist ein Kind, wenn 1. es die Unterrichtssprache so weit beherrscht, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe ohne besondere Sprachförderung zu folgen vermag, und 2. angenommen werden kann, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu folgen vermag, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden.

(2d) Ergeben sich anlässlich der Schülereinschreibung Gründe für die Annahme, dass das Kind die Schulreife gemäß Abs. 2b Z 2 nicht besitzt, oder verlangen die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten eine Überprüfung der Schulreife, hat der Schulleiter zu entscheiden, ob das Kind die Schulreife gemäß Abs. 2b Z 2 aufweist. 

(2e) Die Aufnahme schulpflichtiger, jedoch gemäß Abs. 2b Z 1 nicht schulreifer Kinder hat nach Maßgabe der Testung gemäß § 4 Abs. 2a des Schulunterrichtsgesetzes 1. in Deutschförderklassen oder 2. je nach Vorliegen oder Nichtvorliegen der Schulreife gemäß Abs. 2b Z 2 in die erste Schulstufe oder in die Vorschulstufe in Verbindung mit besonderer Sprachförderung in Deutschförderkursen zu erfolgen. Die Aufnahme schulpflichtiger, jedoch auch gemäß Abs. 2b Z 2 nicht schulreifer Kinder hat in die Vorschulstufe zu erfolgen.

§ 7. (1) Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, sind auf Ansuchen ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen.

(3) Das Ansuchen der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (§ 6 Abs. 3) beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.

 

Sollten Sie trotzdem vorab schon ein Gespräch wünschen, stehe ich natürlich gern (für einen vorher vereinbarten) Termin zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

VD Klemens Kurbel


Änderung in der Hausordnung der VS Ulrichsberg

 

Bei der 1. Sitzung des Schulforums am 12.10.2021 wurde eine Änderung der Hausordnung beschlossen. Punkt 7. wurde an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung angepasst.

Die Hausordnung der VS Ulrichsberg finden Sie hier: Hausordnung


Wissenswertes rund um die Kartoffel

 

Anlässlich des Aktionstages der Bäuerinnen besuchten Melanie Studener und Silvia Kreuzwieser aus Lichtenberg die beiden ersten Klassen, um ihnen Wissenswertes über die Kartoffel näher zu bringen.

Durch ihren Besuch sollte bei den Kindern Interesse an der Landwirtschaft geweckt und Bewusstsein für die bäuerliche Arbeit und regionale Produkte geschaffen werden.

Hören, sehen und begreifen

Die Bäuerinnen erzählten anschaulich, wie aus einer einzigen Saatkartoffel viele Kartoffeln heranwachsen. Mit Hilfe einer Powerpointpräsentation auf unseren neuen Smartboards wurden die die einzelnen Schritte, die vom Setzen der Kartoffel bis zur Ernte („Erdäpflrodern“) notwendig sind, gemeinsam erarbeitet. Melanie Studener ist es wichtig, dass bereits die jüngsten Konsumenten/-innen gesunde, regionale Lebensmittel kennen lernen. Sie zeigte anschaulich, wie man beim Einkauf (mit Hilfe der Gütesiegel)  heimische Produkte erkennen kann.

 Die beiden engagierten Ortsbäuerinnen führten den Kindern die moderne Landwirtschaft auf einfache Art vor Augen. Neben theoretischem Wissen wurde den Schülern/-innen bei dem Besuch die landwirtschaftliche Arbeit durch Anfassen und Verkosten begreifbar gemacht.

Kartoffeln sollen in unserem Speiseplan nicht fehlen, sie liefern Energie und machen satt.

Gemeinsam wurden Kartoffeln geschält und zu einem g'schmackigen „Erdäpflkäs“ verarbeitet, der zum Abschluss als gesunde Jause mit selbstgebackenem Bauernbrot verspeist werden durfte.

Die Schüler/innen zeigten großes Interesse am Thema, arbeiteten fleißig mit und freuten sich über Abwechslung im Schulalltag. 

Danke Melanie Studener und Silvia Kreuzwieser für euren Besuch!

Barbara Fischer, 1.b Klasse



21.09.2021 - Mit allen Sinnen

 

Am Dienstag, dem 21. September, lernten die 1a und 1b Klasse ihre ersten Buchstaben: O o.

An einem Buchstabentag wird der zu erarbeitende Buchstabe unter Berücksichtigung aller Wahrnehmungsbereiche analysiert. Wir starten mit einer gemeinsamen Erarbeitungsphase, um die Kinder auf den neuen Buchstaben einzustimmen. Einstieg ist eine Buchstabengeschichte, ein passendes Lied oder ein Bilderbuch („Die Olchis)“. Danach wird wird der neue Buchstabe präsentiert und die dazu passende Lautgebärde gezeigt. Besonderen Wert legen wir auf das korrekte Bilden des Lautes (Mundbilder). Anschließend beginnen wir mit der akustischen und optischen Lokalisierung des Lautes/Buchstaben. Welche Wörter beginnen mit O? Wer hat ein O in seinem Namen? Erst dann üben wir den Schreibablauf zunächst groß (Luftschreiben), dann klein.

So ein Buchstabentag ist deswegen ganz besonders, weil der Buchstabe nicht nur am Papier geübt wird, sondern unter anderem auch geknetet, im Sand / auf der Tafel / am Smartboard geschrieben, mit Steinen gelegt oder mit Spielzeugautos nachgefahren werden kann. Buchstaben dürfen erfühlt (Schleifpapier, Samt), aus dem Buchstabensackerl ertastet, sowie olfaktorisch (Orangenöl) wahrgenommen werden.

Der Unterricht an Stationen gibt den Schüler:innen die Möglichkeit individuell zu arbeiten und zu lernen. Das soziale Miteinander ist bei dieser Unterrichtsform ein wesentliches Element.

Zum Abschluss wurde ein leckerer Obstsalat verspeist.

Uns Lehrerinnen ist es wichtig, dass sich die Kinder freudig und spielerisch mit dem neuen Buchstaben auseinandersetzen. So können sie das Erlernte leichter verinnerlichen und vernetzen.

Barbara Fischer, Christine Haselsteiner, Margit Hörschläger, 1.a und 1.b Klasse



Veränderungen im Schulteam

 

Mit Beginn dieses Schuljahres hat sich einiges im Schulteam getan. 

Schulteam des VS Ulrichsberg


15.09.2021 - Verkehrserziehung in den 1. Klassen

 

Gleich zum Schulanfang bekamen die 1. Klassen Besuch von der Polizei. Gemeinsam mit den Lehrerinnen wurde das Überqueren der Straße geübt und Gefahren auf dem Schulweg besprochen.

 

Herzlichen Dank Herr Filz für die wertvolle Unterrichtsstunde!