Neue Tarife in der Ausspeisung
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung eine Erhöhung der Tarife in der Schulausspeisung ab dem zweiten Schulsemester 2022/2023 beschlossen.
Tarife bisher ab 27.02.2023
Kindergartenkinder 2,60 2,90
Schüler 2,80 3,10
Erwachsene 5,40 6,00
12.12.2022 - Neuer Lehrer an der Volksschule Ulrichsberg
Weil Verena Zinöcker wieder ein Kind bekommt und mit 8. Dezember in Mutterschutz gegangen ist, haben wir seit 12. Dezember einen neuen Kollegen in unserem Team - Nicholas Stockinger.
Er ist in der 1.b Klasse, in der 2.a Klasse und in der Nachmittagsbetreuung eingesetzt.
Herzlich willkommen an der Volksschule Ulrichsberg!
06.12.2022 - Der Nikolaus besucht die Schule
Voller Vorfreude haben die Schülerinnen und Schüler den Nikolaus erwartet. Mit Eifer haben sie die Gedichte und Lieder geübt und sie bei unserer Nikolausfeier richtig gut vorgetragen.
So wurde unsere Feier eine echte Sternstunde in diesem Advent.
Danke an den Nikolaus und seine Begleiterin und danke an den Elternverein für die Semmelkrampusse!
28.11.2022 - Adventkranzweihe
Pfarrer Augustin weihte im Rahmen einer kleinen Feier, die von unserer Religionslehrerin Alexandra Stöbich gestaltet wurde, die Adventkränze der Schule.
Mit Liedern und Texten wurden so die Schülerinnen und Schüler auf den Advent eingestimmt.
Adventkranz binden
Was wäre ein Advent ohne Adventkranz? Der heurige Schuladventkranz wurde von unseren beiden 4. Klassen im Religionsunterricht selbst gebunden. Ein herzliches Dankeschön möchten wir dem Opa von Moritz, Hrn. Haselsteiner, sagen. Die beiden gingen extra für uns in den Wald und schenkten uns das Reisig, das wir zum Binden brauchten. Wir finden, dass sich unser Ergebnis wirklich sehen lassen kann und freuen uns schon, jeden Tag die brennende Kerze zu sehen.
(Alexandra Stöbich, Religionslehrerin)
Weihnachtsfreude schenken
Unsere Schülerinnen und Schüler packten heuer 41 Päckchen voller Weihnachtsüberraschungen für bedürftige Kinder in Rumänien, Moldawien und der Ukraine zusammen. Vielen Dank an alle, die die Aktion unterstützt haben! Wir sind schon gespannt, zu erfahren, wem unsere Päckchen eine Weihnachtsfreude brachten. (Alexandra Stöbich, Religionslehrerin)
Sprachenvielfalt in der Gemeinde
Über die Bildungsdirektion OÖ wurden wir noch im Schuljahr 2021/22 auf ein neues Projekt „Sprachenvielfalt in Volksschulen“ von Südwind OÖ und dem Land OÖ aufmerksam.
Die Idee des Projekts ist, die Sprachenvielfalt in Volksschulen in Oberösterreich sichtbar zu machen. Dazu werden die Familiensprachen der Schulkinder erhoben. Die Ergebnisse werden grafisch aufbereitet und als Plakate der Schule und Gemeinde zur Verfügung gestellt. Begleitend hielten wir gemeinsam mit Südwind OÖ einen Workshop für unsere 4. Klassen an.
Nun haben wir ein Plakat dem Bürgermeister am Gemeindeamt übergeben. Er war sehr erstaunt, dass an unserer Schule so viele verschiedene Muttersprachen gesprochen werden.
Fahrplanumstellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie jedes Jahr werden auch heuer Mitte Dezember (konkret am 11.12.2022) die Fahrpläne im öffentlichen Verkehr –Bus sowie Bahn- umgestellt. Fahrplanangebote, Liniennummern und Abfahrtszeiten können sich ändern.
Der sogenannte „Fahrplanwechsel“ steht in Zusammenhang mit den Änderungen im internationalen Schienenverkehr. Die Schiene bildet das Rückgrat aller Fahrpläne bis hinein in die Regionen. Um eine optimale Anbindung ans überregionale Schienennetz zu gewährleisten, müssen die Fahrpläne der übrigen Verkehrsmittel angepasst werden. Für Fahrgäste ist es daher jetzt ratsam, sich über die neuen Fahrpläne zu informieren, damit sie nicht an der Haltestelle mit unliebsamen Überraschungen konfrontiert werden.
Am einfachsten sind Informationen über die OÖVV Fahrplanauskunft erhältlich. Hier sind die aktuellen Fahrpläne online (Achtung: Datum bitte vordatieren, 11.12.2022 ist ein Sonntag). Genauere Details zu den einzelnen Linien finden Sie ebenso auf unserer Homepage unter der Rubrik News.
Des Weiteren informieren natürlich die Mitarbeiter im OÖVV Kundencenter unter 0732/ 66 10 10 66, kundencenter@ooevv.at
und in den OÖVV Verkehrsunternehmen sowie die Aushänge an den Haltestellen über Fahrplanänderungen.
Freundliche Grüße
Ihre OÖVV-Regionalbetreuung
OÖ Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG
Volksgartenstraße 23
4020 Linz
Telefon: +43 732 66 10 10 66
Fax: +43 732 66 10 10-30
09.11.2022 - CoPilotenTraining für die 2. und 3. Klassen
Für die Schülerinnen und Schüler der 2.a, 2.b und 3. Klasse fand im Turnsaal das CoPilotenTraining der AUVA statt. Dieses bietet den Kinden eine sehr wichtige Grundlage für das richtige Anschnallen der Sicherheitsgurte im Auto. Darüber hinaus lernen die Schülerinnen und Schüler , was es alles braucht, damit man als Kind im Auto sicher unterwegs ist.
25.10.2022 - Radfahrprüfung der 4. Klassen
Herzliche Gratulation allen, die die Radfahrprüfung bestanden haben!
Das Bildungsministerium startet die Kampagne „Klasse Job“
Die Kampagne hat zwei zentrale Ziele: Sie will ein positives, modernes Image von Schule vermitteln, und sie will folgende drei Personengruppen für den Beruf Lehrer/in gewinnen:
· Potentielle Quereinsteiger/innen in den Beruf
· Personen, für die der Unterricht an einer Schule in bestimmten Fächern als „Zweitjob“/Berufung interessant sein könnte
· Schüler/innen im Alter von 17/18 Jahren, die mit dem Gedanken spielen, ein Lehramtsstudium zu wählen
Das ist die Website für alle Interessierten: www.klassejob.at
Mit der Website www.klassejob.at gibt es einen „Single-Point-of-Contact“ für all jene, die am Lehrer/innenberuf interessiert sind.
Wandertag der 2. Klassen
28.09.2022 - Radfahrschule "easy drivers"
Die Schülerinnen und Schüler der 2. bis 4. Klassen durften am 28.09.2022 mit der Trainerin der Radfahrschule an der Verbesserung ihres Fahrkönnens arbeiten. Dabei war bei den meisten schon nach kurzer Zeit zu bemerken, dass sie an Stabilität und Sicherheit gewinnen konnten.
Vielen Dank an die Sportunion Ulrichsberg, dass wir den Parkplatz auf dem Uniongelände als idealen Übungsplatz nutzen durften!
EASY DRIVERS Radfahrschule ist Österreichs größter Dienstleister für Radfahrkurse. In Kooperation mit dem Netzwerk der EASY DRIVERS Fahrschulen werden österreichweit Radfahrkurse für Kinder, SchülerInnen und Erwachsene angeboten. In Kooperation mit der Initiative klimaaktiv mobil des Bundesministeriums bildet die EASY DRIVERS Radfahrschule auch zertifizierte RadfahrlehrerInnen für zielgruppenspezifischen Unterricht (darunter Volksschulkinder und Erwachsene) aus.
Weitere Informationen: https://radfahrschule.easydrivers.at/
Wandertag der 1. Klassen
21.09.2022 - Wandertag der 4. Klassen
Die vierten Klassen der Volksschule Ulrichsberg wanderten nach Schöneben. Dort bekamen sie von den Verantwortlichen der Wassergenossenschaft Ulrichsberg (von Herrn Rudi Stöbich, Herrn Gerald Öller, Herrn Manuel Kasper) beim Wasserhaus eine interessante Führung. Besonders interessant fanden die Kinder den Blick in die Hochbehälter.
Zum Schluss bekamen sie noch eine frisch gefüllte Wasserflasche geschenkt.
(Sandra Zoidl, KV 4.a Klasse)
Aufnahme in die Volksschule für das Schuljahr 2023/24
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
nachstehend möchten wir Sie betreffend die bevorstehende Schülereinschreibung für Ihr Kind auf Folgendes aufmerksam machen:
I. Allgemeine Schulpflicht
Kinder, die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem 02.09.2016 und dem 01.09.2017 geboren sind, werden am
1. September 2023 schulpflichtig.
II. Schülereinschreibung / Anmeldung an der Schule
Im Schuljahr 2023/24 beginnt für Ihr Kind die allgemeine Schulpflicht. Der Eintritt in die Schule ist der Anfang eines neuen Lebensabschnitts, auf den sich bestimmt schon die ganze Familie freut.
Deshalb muss Ihr Kind im November 2022 in der Schule eingeschrieben werden.
Weil es bis zum tatsächlichen Schulbeginn aber noch eine sehr lange Zeitspanne ist, verzichten wir darauf, Ihr Kind schon jetzt zu begutachten.
Dafür wird es im Frühjahr 2023 einen eigenen Termin geben, zu dem wir Sie zeitgerecht einladen werden. Da kommen Sie dann bitte mit Ihrem Kind und allen dafür notwendigen Dokumenten in die Schule.
Jetzt genügt es einmal, alle zugesendeten Formulare bis spätestens 18.11.2022 auszufüllen und in der Schule persönlich abzugeben, per Post oder per E-Mail zu schicken.
Sollten Sie trotzdem vorab schon ein Gespräch wünschen, stehe ich natürlich gern (für einen vorher vereinbarten) Termin zur Verfügung.
Hinweise: Wenn Sie die „Frühchenregelung“ (§ 2 Abs. 2 SchPflG, siehe oben Pkt. I) in Anspruch nehmen, oder Ihr Kind vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen von der Bildungsdirektion für Oberösterreich (§ 15 SchPflG) befreit wird, kann dies folgende Auswirkungen haben:
· Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf einen Kindergartenplatz (Ihr Kind ist nicht mehr kindergartenpflichtig!).
· Es werden keine Assistenzkraftstunden für Integration mehr zugeteilt.
· Es gibt keinen Kostenersatz für Sprachförderung für Ihr Kind.
III. Schulreifefeststellung
Zur Schulreifefeststellung (auch pädagogische Schülereinschreibung genannt) werden Sie eine gesonderte Einladung erhalten.
Als Erziehungsberechtigte sind Sie verpflichtet, zur Schulreifefeststellung Ihr Kind persönlich vorzustellen und alle Unterlagen vorzulegen, die über den Entwicklungsstand Ihres Kindes Aufschluss geben. Damit soll die bestmögliche Förderung Ihres Kindes und ein gelungener Schulstart sichergestellt werden. In Betracht kommen hier insbesondere allfällige Unterlagen, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes (Erfassung der Sprachkompetenz in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Erstsprache oder von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache) erstellt, durchgeführt bzw. erhoben wurden.
Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.
Kommen Sie dieser Verpflichtung trotz Aufforderung der Schulleiterin oder des Schulleiters innerhalb angemessener Frist nicht nach, hat die Schulleiterin oder der Schulleiter die Leiterin oder den Leiter einer besuchten elementaren Bildungseinrichtung um die Übermittlung der Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse zu ersuchen. Diese Unterlagen sind auch Grundlage für die Entscheidung über die Schulreife Ihres Kindes.
Ihr Kind ist schulreif, wenn es die Unterrichtssprache soweit beherrscht, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe ohne besondere Sprachförderung zu folgen vermag, und es dem Unterricht ohne körperliche oder geistige Überforderung zu folgen vermag.
Außerdem sind folgende Personaldokumente mitzubringen :
a) Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, gegebenenfalls Mutter-Kind-Pass;
b) Meldebestätigung;
c) bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt;
d) bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument;
e) Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin.
f) Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.
Wird im Zuge der Schülereinschreibung bei Ihrem Kind ein sprachliches Defizit bemerkt, ist der tatsächliche Sprachstand mit einem standardisierten Testinstrument (MIKA-D Testung) zu überprüfen. Folgende Ergebnisse sind dabei möglich:
· ausreichende Deutschkenntnisse: Aufnahme mit ordentlichem Schülerstatus
· mangelhafte Deutschkenntnisse: Aufnahme im außerordentlichen Schülerstatus mit besonderer Förderung in einem Deutschförderkurs
· ungenügende Deutschkenntnisse: Aufnahme im außerordentlichen Schülerstatus in einer Deutschförderklasse
Im Rahmen der pädagogischen Schüler-und Schülerinneneinschreibung werden kognitive, körperliche und sozial-emotionale Reife sowie der Entwicklungsstand hinsichtlich der Fähigkeit Kulturtechniken zu erlernen altersadäquat und kindgerecht überprüft.
IV. Vorzeitige Aufnahme
Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.
Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.
Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.
Die unter II. und III. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.